
Wer mit 13 oder 14 Jahren einen Minijob ausüben möchte, braucht die Einwilligung der Eltern. Erwachsene haben gesetzlich vorgeschrieben mindestens 24 Tage Urlaub (beziehungsweise 20 Tage bei einer Fünf-Tage-Woche). einmal pro Woche
Vorteil
Du musst keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen, außer anteilig 13,7 Prozent Rentenversicherung, von der du dich aber befreien lassen kannst.
Auch Familienmitglieder können als Minijobber beschäftigt werden, z.B.
Unabhängig von ihrer täglichen Arbeitszeit stehen ihr pro Jahr zehn Tage Urlaub zu. Das gilt selbst dann, wenn die Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern ausgeübt wurden.
Wird durch die Addition die Zeitgrenze überschritten, handelt es sich bei einem Arbeitsentgelt bis regelmäßig 556 Euro im Monat um eine geringfügige entlohnte bzw.

nicht überall geschlechtsneutral formuliert. In der Rentenversicherung besteht Versicherungspflicht, von der sie sich auf Antrag gegenüber dem Arbeitgeber befreien lassen können.
Beispiel: Schülerin D arbeitet immer samstags für fünf Stunden in einem unbefristeten Job als Aushilfsverkäuferin in einem Sportartikelgeschäft.
Dies gilt deshalb auch für Ferienjobs in den Sommerferien, weil sie entsprechend der Ferienlänge in den Bundesländern üblicherweise von vornherein auf nicht mehr als drei Monate befristet sind. August 2025 etwas hinzuverdienen. Das Arbeitsentgelt darf regelmäßig im Monat 556 Euro nicht überschreiten. Sie dürfen nicht mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten – höchstens an fünf Tagen pro Woche.
haushaltsnahe Tätigkeiten),
„regelmäßig“ bedeutet z.B. Eine Ausnahme gilt für die Arbeitslosenversicherung.
Schülerinnen und Schüler, die bis zu drei Monate bzw. Die Schülereigenschaft endet ansonsten auch mit dem Abbruch der Schulausbildung.
Wir hoffen dennoch, dass wir ein bisschen Licht ins Dunkel bringen konnten. Auch wenn er nur vorübergehend ist, kann dieser Job nicht unter die Regelungen der kurzfristigen Beschäftigung fallen.
Stand
Zuletzt aktualisiert: 01.01.2025
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Für die Beschäftigung von Schülern allgemeinbildender Schulen (insbesondere Haupt-, Real-, Gesamtschulen und Gymnasien) gibt es keine besonderen Regelungen in der Sozialversicherung - sie werden wie Arbeitnehmende behandelt.
Vielleicht kann sowas ja auch mal Thema bei euch in der Schule sein. 70 Arbeitstage im Kalenderjahr beschäftigt werden, sind sozialversicherungsfrei. Derartige Beschäftigungen werden nicht berufsmäßig ausgeübt.
Denn egal, ob Schülerjob, Ausbildung oder irgendwann ein „echter“ Job – früher oder später hat jeder damit zu tun. An Wochenenden dürfen sie bis auf einige Ausnahmen nicht arbeiten.
Außerdem ist eine Beschäftigung während der Ferienzeit auf 20 Arbeitstage (4 Wochen) im Kalenderjahr beschränkt.
Dieses Gesetz schützt Kinder und Jugendliche vor Arbeit, die zu früh beginnt, die zu lange dauert, die zu schwer ist oder sie gefährdet.
Ob als Tiersitter, Gartenhilfe oder in der Kinderbetreuung – hier finden Schülerinnen und Schüler einen Minijob im Haushalt!
Wenn Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen eine grundsätzlich versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, sind sie nur in der Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei.
Bei Jugendlichen ist der gesetzliche Anspruch auf Urlaub nach Alter gestaffelt:
Fünf-Tage- Woche | Sechs-Tage- Woche | |
Unter 16 Jahre | 25 Tage Urlaub | 30 Tage Urlaub |
Unter 17 Jahre | 22,5 Tage Urlaub | 27 Tage Urlaub |
Unter 18 Jahre | 20,8 Tage Urlaub | 25 Tage Urlaub |
Bei einem Minijob für Schüler oder Schülerinnen berechnet sich der Urlaub dann anteilig an den regelmäßigen Arbeitstagen pro Woche.
Außerdem darf die Freizeit nicht zu kurz kommen.
Unter 13 dürfen Schüler und Schülerinnen grundsätzlich nicht arbeiten – denn Kinderarbeit ist verboten.
Jugendliche dürfen keine Jobs ausüben, die gefährlich sind.

Für vollzeitschulpflichtige Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren gelten jedoch die gleichen Regelungen wie für 13 - und 14-jährige Kinder.
Minijob während der Ferien
Vollzeitschulpflichtige Jugendliche dürfen zusätzlich in den Schulferien bis zu acht Stunden am Tag arbeiten – in der Regel zwischen 6 und 20 Uhr.
Dabei gelten zum Schutz der Heranwachsenden Einschränkungen. Solange der monatliche Verdienst 556 Euro nicht übersteigt, haben Eltern Anspruch auf das ganze Kindergeld. Die wöchentliche Arbeitszeit ist dabei unerheblich.