
Ihr veranstaltet beispielsweise ein Fest, verkauft hierfür vorher Eintrittskarten und während der Veranstaltung Würstchen, Getränke usw. Entsprechend erpicht sind sie darauf, ihrerseits umsatzsteuerfreie Rechnungen zu bekommen. 14.6 UStAE.
Rechnungen, deren Gesamtbetrag (Preis der Leistung und Steuerbetrag) 250 EUR (ab 01.01.2017, davor nur 150 EUR) nicht übersteigt, müssen die in §§ 33–35 UStDV (Anhang 6) geforderten Voraussetzungen erfüllen, damit ein Abzug der Vorsteuerbeträge nach § 15 UStG (Anhang 5) erfolgen kann.
Oktober die Grenze von 100.000 Euro. B. Mitgliedsbeiträge und Spenden) sind umsatzsteuerfrei, während Umsätze aus dem Zweckbetrieb mit 7 % und solche aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben mit 19 % besteuert werden.
Grundsätzlich wird die Umsatzsteuer immer fällig, wenn eine Leistung oder Ware gegen Entgelt erbracht wird.
Der gesonderte Steuerausweis fehlt auf der Rechnung.
Ergebnis 1:
Die gezahlte Umsatzsteuer für die gelieferte Ware kann vom Verein nur dann als Vorsteuer abgezogen werden, wenn die Steuer gesondert auf der Rechnung ausgewiesen ist. Das wäre dann nur noch bei Einnahmen aus Bank- und Sparguthaben, Wertpapiererträgen und aus Beteiligungen gegeben.
Bei Vermietungen, Verpachtungen oder der Lizenzierung von Rechten würde es sich aber um einen Leistungsaustausch handeln.
Der Kleinunternehmer darf keine Umsatzsteuer in seinen Rechnungen ausweisen, sondern muss sogar auf den Grund hinweisen, aus denen keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt wird (zum Beispiel: „Der Rechnungsbetrag ist umsatzsteuerfrei gemäß § 19 UStG.“). Hierfür soll aber jetzt der reguläre Steuersatz von 19 % und nicht mehr der ermäßigte von 7 % gelten.

Es gibt aber auch weniger fragwürdige Steuerbefreiungen: So sind beispielsweise ...
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Schulen und Bildungsträger,
kulturelle Einrichtungen,
medizinische und pflegerische Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Altenheime, aber auch
Wohlfahrtsverbände und gemeinnützige, mildtätige, politische oder kirchliche Einrichtungen
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...
Grundsätze des Fremdvergleichs

Grundsätzlich sind alle Einnahmen Eures Vereins im ideellen Bereich umsatzsteuerfrei. Sie werden allerdings aktuell mit einem Steuersatz von 7 % belastet.
In wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, die lediglich zur Mittelbeschaffung für Euren Verein dienen, gelten die Umsatzsteuersätze wie bei einem „normalen Unternehmen“.
In der Vermögensverwaltung gibt es derzeit keine einheitliche Regelung der umsatzsteuerlichen Behandlung, da die Gesetzesgrundlage von den Gerichten inzwischen anders ausgelegt wird.
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/ c) Gewinn aus der Veräußerung
Nach der aktuellen Einschätzung liegt aber eine Vermögensverwaltung nur noch dann vor, wenn keine Leistungen ausgetauscht werden.
Für Material und Arbeitsleistungen am neuen Clubheim bezahlt Ihr insgesamt 6.000 €. Danach ist Euer Verein von der Umsatzsteuer befreit, wenn er bestimmte Einnahmegrenzen nicht überschreitet:
Wichtig: Die Einnahmen im ideellen Bereich unterliegen nicht der Umsatzsteuer und werden deshalb nicht berücksichtigt.
| Zeitraum | Aufnahmegebühren und Beiträge | Feste, Verkauf von Speisen und Getränke | Erläuterungen |
|---|---|---|---|
| 2019 | 6.000 € | 17.000 € | |
| 2020 | 6.000 € | 20.000 € (geschätzt) | Umsatzsteuerfrei, da im Vorjahr die Grenze von 17.500 € nicht überschritten wurde |
| 2021 | 6.000 € | 14.000 € | Umsatzsteuerpflicht, da im Vorjahr die Grenze von 17.500 € überschritten wurde |
| 2022 | 6.000 € | 65.000 € | Umsatzsteuerpflicht, da die geschätzten Einnahmen im laufenden Jahr über 50.000 € liegen. |
Je nachdem, welche Investitionen in Eurem Verein anstehen, kann es sinnvoll sein, auch als „Kleinunternehmer“ zur Umsatzsteuerpflicht zu optieren (sich freiwillig der Umsatzsteuerpflicht unterwerfen).
2)
Mit Bild
Steuerprivileg für "ideelle" Leistungen
Viele Bildungs-, Kultur- und Wohlfahrtseinrichtungen oder auch gemeinnützige Vereine brauchen ihren Kunden und Patienten keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen: Ihre Leistungen sind steuerfrei.
Microsoft Edge zu verwenden.
Stand: EL 145 – ET: 10/2025
Unternehmer (Vereine sind Unternehmer, wenn sie auch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausüben, § 2 UStG, Anhang 5) können die ihnen durch einen anderen Unternehmer in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als sog. Zu den sachlichen Voraussetzungen gehört der gesonderte Ausweis dieser Umsatzsteuer in einer Rechnung an den Verein (gesonderter Steuerausweis).
| Steuersatz | Multiplikator |
|---|---|
| 19 % | 15,97 % |
| 16 % | 13,79 % |
| 7 % | 6,54 % |
| 5 % | 4,76 % |
Dem Verein X wird Ware im Wert von 251 EUR geliefert.

Das Finanzamt erstattet Euch also 4.800 €.
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